Seit 2014 sind die Banken gesetzlich verpflichtet, zu prüfen, ob für Ihre Kunden eine Kirchensteuerpflicht besteht.
Entsprechende Schreiben sind den Bankkunden in den letzten Monaten zugegangen.
Sollte bei dieser Prüfung eine Kirchensteuerpflicht anerkannt worden sein, wird ab dem 01. Januar 2015 die Kirchsteuer automatisch eingehalten.