Die Durchführung des Insolvenzverfahrens in Frankreich

Zügige Abwicklung

Wenn Sie sich dazu entschieden haben, das Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung in Frankreich durchzuführen, sollte dies möglichst zügig erfolgen. Unnötige Verzögerungen des Verfahrens z.B. wegen fehlender Unterlagen müssen unbedingt vermieden werden. Dazu steht Ihnen unser Büro auf allen Ebenen der heutigen Kommunikation zur Verfügung.

Komplette Betreuung

Unsere Arbeit besteht darin, Sie von "Anfang bis Ende" auf allen Schritten zu begleiten. Dabei stehen Ihnen neben dem bereits erwähnten Berliner Büro auch unsere französischen deutschspechenden Mitarbeiter, Anwälte und Steuerberater in Frankreich zur Seite. Unterstützt werden Sie auch von unserer französischen Tochtergesellschaft.
Bei verfahrensnotwendigen Frankreichaufenthalten sind Sie immer (wenn Sie es möchten) in Begleitung eines unserer Mitarbeiter.

Verlegung des Wohnsitzes nach Frankreich 

Der entscheidende Schritt für die Durchführung ist die schnellstmögliche Verlegung Ihres persönlichen Lebensmittelpunktes nach Frankreich. So werden wir Ihren Wohnsitz nach Frankreich verlegen. Sie beziehen eine kleine Wohnung in Frankreich. Damit erhalten Sie eine ladungsfähige Anschrift. Die französische Justiz geht davon aus, dass Sie bereits mindestens 6 Monate in Frankreich wohnen. Wir werden zahlreiche Schritte einleiten (Telefonanschluß, Konto, Tageszeitung etc.) die den Nachweis erbringen, dass Sie Ihren Lebensmittelpunkt in Frankreich haben. Nach einer fruchtlosen Vollstreckungsmaßnahme durch einen französischen Gerichtsvollzieher wird das Insolvenzverfahren eröffnet und alle Zwangs- und Vollstreckungsmaßnahmen gestoppt und Sie werden unter den so genannten Gläubigerschutz gestellt .

Der Treuhänder

Wie auch in Deutschland, wird vom Gericht ein Treuhänder bestellt, der nach Prüfung der Sach- und Rechtslage einen Bericht erstellt, den er dem Gericht übergibt. Sofern Ihrerseits keine Masse vorhanden ist, wird das Verfahren abgewiesen. Das Gericht wird abschließend die Erteilung der Restschuldbefreiung vornehmen.

Der Verfahrensabschluß

Mit dem Urteil des französischen Insolvenzgerichtes können Sie beim zuständigen Gericht in Deutschland den Antrag zur Löschung der Schuldnerdaten stellen.

Sicherlich sind beim Lesen unserer Einführung viele Details offen geblieben und unzählige Fragen entstanden. Vieles wird sich im "laufenden Verfahren" selbst erklären. Auf jeden Fall werden wir zu jedem Zeitpunkt mit unseren Erfahrungen und Möglichkeiten an Ihrer Seite sein.

Durch unsere mehrjährige Erfahrung ist eine seriöse und diskrete Durchführung des Verfahrens gewährleistet.

Kontakt

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Tel: 030 4320 7999 
sda-europe ltd, Kurfürstendamm 96,  D-10709 Berlin

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Büro Frankreich, 204 Avenue de Colmar, FR-67100 Strasbourg

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