Unsere Leistung bezieht sich grundsätzlich auf die Hilfestellung und Organisation bei der Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens in Frankreich. Wir betonen nochmals, dass eine Rechts- und Steuerberatung alleinig durch die von uns vermittelten Rechtsanwälte und Steuerberater erfolgt.
Grundlage unserer Leistungserbringung ist eine schriftliche Honorarvereinbarung. Das Honorar wird in 3 Raten fällig.
Die 1.Rate (50% des Gesamthonorars) ist bei Vertragsunterzeichnung zu zahlen. Die 2. Rate ist 6 Monate nach erfolgreicher Verlegung des Wohnsitzes nach Frankreich, dass heisst bei Übergabe der Wohnungsschlüssel und die letzte Rate am Tag der Abgabe des Insolvenzantrages bei einem französischen Gericht fällig.
Einzelheiten und Inhalte können unserer Honorarvereinbarung entnommen werden.
Mit dieser Zahlung des Gesamthonorars sind die Kosten für die Dauer von 18 Monaten nach Vertragsunterzeichnung für Organisation und Begleitung abgedeckt. Sollte nach 18 Monaten das Verfahren noch nicht abgeschlossen sein, werden wir selbstverständlich unsere Serviceleistungen weiter aufrechterhalten und berechnen Ihnen lediglich eine monatliche Kostenpauschale von 150,00€.
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