Die Hochwasserkatastrophe hat viele Unternehmen in Existenznöte gebracht.
Die Koalition hat sich nun darauf geeinigt, diese Unternehmen länger als zunächst geplant vor Insolvenzen zu schützen. So wurde die Insolvenzantragspflicht für hochwassergeschädigte Betriebe 31. Januar 2022 ausgesetzt.
Für die vom Juli-Hochwasser geschädigten Betriebe soll die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags bis Ende Januar 2022 ausgesetzt werden und damit länger als bislang vorgesehen.
Es geht darum, für die Mitarbeiter dieser Firmen und ihre Familien Sicherheit zu schaffen. Wer sein Hab und Gut verloren hat, soll nicht auch noch Sorge um den Betrieb und den Arbeitsplatz haben.
Der Bundestag muss dem Gesetz noch zustimmen.