Gläubiger und Arbeitnehmer sollen in Zukunft bei nachträglicher Insolvenzanfechtung besser vor finanziellen Risiken geschützt werden.
Wie das Bundeskabinett nun vorsieht, soll die Anfechtungsfrist von zehn auf vier Jahre verkürzt werden.
Lohnzahlungen können nach einer Frist von 3 Monaten grundsätzlich nicht mehr angefochten werden.