Für Anleger, die ihr Geld dem Goldhändler „BWF-Stiftung“ anvertraut hatten, werden die Aussichten trüber
Es scheint sich der Verdacht zu erhärten, dass das zur Befriedigung der Forderungen zur Verfügung stehende Goldvermögen tatsächlich weit geringer ist, als ursprünglich angenommen. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. wurde beim Amtsgericht Charlottenburg beantragt.
Das Amtsgericht Charlottenburg hatte mit Beschluss vom 27. März 2015 (Az. 36b IN 1350/15) dem „Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V.“ ein allgemeines Verfügungsverbot über das Vermögen auferlegt. Mit Beschluss vom 30. März 2015 bestellte das Amtsgericht Christian Graf Brockdorff zum vorläufigen Insolvenzverwalter.