Die Insolvenzanmeldung des Apotheken-Abrechners AvP beschäftigt nunmehr die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft.
Es wird gegen zwei Beschuldigte wegen Bankrotts ermittelt.
Es besteht der Verdacht, das Vermögenswerte beiseite geschafft wurden.
Ein von der Finanzaufsicht Bafin eingesetzter Sonderbeauftragter hatte die Geschäftsführung der AvP übernommen und zeitnah Insolvenzantrag beim Amtsgericht Düsseldorf gestellt. Dann erstattete die Bafin Strafanzeige.
Durch die Insolvenz von AvP könnten Apotheken massenweise in die Zahlungsunfähigkeit kommen. So kann dies bis zu 3500 Apotheken in Deutschland treffen. AvP reichte die Rezepte gebündelt bei den Kassen ein und leitete die Beträge der Krankenkassen an die Apotheken weiter. Die Gelder der Apotheken sollten dabei auf Treuhandkonten vor unbefugtem Zugriff geschützt sein. Wohl nicht!