Wegen einer offenen Forderung in Höhe von 600€ sollte auf dem Flughafen Salzburg eine Condor
Maschine gepfändet werden.
Dies ist rein rechtlich möglich, wenn ein geringfügigeres Pfändungsgut nicht zur Verfügung steht.
Durch eine Sofortzahlung des offenen Betrages durch das Unternehmens wurde die Pfändung verhindert.