News & Aktuelles

Eintrag vom 06.03.2015

BGH 27.02.2015 - AZ V ZR 73/14

Wohnungsbesitzer muss es dulden ,dass über ihm der leise Teppihboden durch Parkett ersetzt wird.
Der Schallschutz, der zu Zeit der Erstellung des Gebäudes galt, muss aber eingehalten werden.

»Weitere News aus 2015

Archiv - 2020

Webdesign : Agentur Mosaic
Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die weitere Nutzung stimmen Sie der Verwendung zu. Zur Datenschutzerklärung.